Jetzt entscheiden die Länder selbst - Tourismus soll langsam wieder zugelassen werden

Meldung vom 19. Mai 2020

coronavirus gert altmann auf pixabay thxOstholstein - Die "Welle" ist vorbei, das geht eindeutig aus den offiziellen Zahlen hervor. Immer mehr Länder in der Welt erklären die Corona-Pandemie für beendet. Trotzdem werden die Maßnahmen hierzulande nicht aufgehoben, es gibt Lockerungen und die wiederum nur mit den mittlerweile üblichen Auflagen.

Vieles wird anders ab dem 18. Mai, es bleibt jedoch ein unüberschaubares Stückwerk, mit all seinen Widersprüchen. 

Bei privaten Zusammenkünften greift die Regelung, dass sich dabei nicht mehr als zehn Personen beziehungsweise die Angehörigen von mehr als zwei Hausständen in gemeinsamen Räumen oder in der Öffentlichkeit treffen. Öffentliche Veranstaltungen sind bis 50 Personen erlaubt. Nur müssen die Organisatoren ein Hygienekonzept vorlegen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden erfassen (Datenschutz?) und ihnen feste Sitzplätze zuweisen. - Ziemlich absurd ist das Verbot von Aktivitäten bei denen mit einer "erhöhten Freisetzung von Tröpfchen" zu rechnen ist, gemeint ist gemeinsames Singen oder das Spielen auf Blasinstrumenten. Ein Geheimnis bleibt auch wie man solche Veranstaltungen kostendeckend durchführen soll.

Großveranstaltungen ab 1000 Personen bleiben nach wie vor bis 31. August verboten.

Für die Gastronomie gilt auch eine 50-Personen- und Abstandsregel. In Ausnahmefällen sind mit Hygienekonzept auch mehr wie 50 Personen möglich. Wenigstens muss die Abstandsregel nicht eingehalten werden, wenn es "physische Barrieren" zwischen den Tischen gibt. Um das mal plastisch auszudrücken, wenn der Gastwirt Duschvorhänge zwischen den Tischen installiert, kann er evtl. kostendeckend arbeiten, da er alle Plätze besetzen kann. Ob man unter diesen Umständen Essen gehen möchte, ist eine andere Frage.

Vollständig geschlossen bleiben Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, in denen getanzt wird, Freizeitparks, Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes, Schwimmbäder, Freibäder und Spaßbäder.

Es gibt weitere Änderungen in anderen Bereichen, eine gute Übersicht finden Sie hier: NDR Nachrichten

UPDATE 20.05.2020:
>> Hier die dazugehörige Landesverordnung <<

pandemie ende3

Nachvollziehen kann man diese Entscheidungen immer noch nicht! Wisenschaftlich lässt sich das überhaupt nicht begründen.

Eine außerordentliche Gefährlichkeit des SARS-Cov-2 ist längst widerlegt. Eine zweite Welle wird nicht kommen. (Die hat es übrigens in den letzten 100 Jahren noch nie gegeben!)

Es stellt sich die Frage: Warum wird bei dieser Datenlage der Lockdown aufrechterhalten?

Umfassende Infos gibt's hier: Covid-19 - Eine Zusammenfassung

Fotos Pixabay, thx